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Datum: 16.12.2010

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 16. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 3.554.200,00 EUR
in der Ausgabe auf 3.554.200,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 333.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 333.000,00 EUR
festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 126.500,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 400.400,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,55 Stellen


§ 3

Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land beträgt für
1. den Verwaltungshaushalt 2.128.800,00 EUR
2. den Vermögenshaushalt 0,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.
Die Genehmigung der Schulverbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Schulverbandsvorsteher ist verpflichtet, der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5

Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der Ausgaben der Gruppierungsnummer 660 (Verfügungsmittel) sind übertragbar.

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

Plön, den 16. Dezember 2010

Schulverband Plön Stadt und Land

Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)


II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die
zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 28, ausliegen.

Plön, den 16. Dezember 2010

Schulverband Plön Stadt und Land

Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)