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I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Schulverbandes Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 13.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 3.861.900,00 EUR
in der Ausgabe auf 3.861.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 335.700,00 EUR
in der Ausgabe auf 335.700,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 95.500,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,55 Stellen
§ 3
Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land beträgt für
1. den Verwaltungshaushalt 2.339.300,00 EUR
2. den Vermögenshaushalt 0,00 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.
Die Genehmigung der Schulverbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Schulverbandsvorsteher ist verpflichtet, der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der Ausgaben der Gruppierungsnummer 660 (Verfügungsmittel) sind übertragbar.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 13. Dezember 2012
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez.
Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 28, ausliegen.
Plön, den 13. Dezember 2012
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez.
Jens Paustian
(Schulverbandsvorsteher)