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Luftbild Stadt Plön
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2007 die Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch) der Stadt Plön „östliches Ende der Apenrader Straße“ für die Flurstücke 58/3, 59/26, 177/12 tlw., 59/23 tlw. und 59/24 tlw. der Flur 19 als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht.
Die Klarstellungssatzung tritt mit Beginn des 18.12.2007 in Kraft.
Alle Interessierten können die Klarstellungssatzung, die Planzeichnung und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Plön, Fachgruppe Bau, Planung und Umwelt, Schlossberg 3-4 in Plön, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. *)
Plön, den 17. Dezember 2007
- LS -
S t a d t P l ö n
Jens Paustian
Bürgermeister