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Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist und aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. S.-H. 2014 S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung vom 11. März 2015 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II „Wentorper Tor / Schwentine" im umfassenden Verfahren erlassen:
§ 1
Aufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung der Stadt Plön über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II „Wentorper Tor / Schwentine" vom 13. Juli 1985 wird aufgehoben.
§ 2
Geltungsbereich
Der anliegende Plan mit den Grenzen des Sanierungsgebietes ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Plön, den 18.11.2015
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
Jens Paustian
Bürgermeister
Plan gemäß § 2 als Anlage zur Satzung der Stadt Plön über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II „Wentorper Tor / Schwentine" vom 11. März 2015:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung gemäß § 214 Abs. 3 BauGB ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Plön geltend gemacht worden ist. Dabei ist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen.
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Plön unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung entfällt für die betroffenen Grundstücke
die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB,
die Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 144 BauGB.
Die Stadt Plön wird das Grundbuchamt ersuchen, die Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher der von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke zu löschen.
Die Satzung der Stadt Plön über die Aufhebung der Satzung vom 13. Juli 1985 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II „Wentorper Tor / Schwentine" kann von jedermann im Rathaus, Fachbereich 3 Bauen, Liegenschaften, Schulverband, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 23. November 2015 auf der Internetseite der Stadt Plön unter http://www.ploen.de/ bereitgestellt.
Plön, den 18.11.2015
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
Jens Paustian
Bürgermeister