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Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Plön
(1. Nachtrag)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 29. April 2004 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 1 wie folgt geändert:
§ 2
Benutzerkreis und Anmeldung
1) Jede/r ist berechtigt im Rahmen dieser Satzung, Bücher und andere Medien zu entleihen.
§ 4 wie folgt geändert:
§ 4
Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die in der Stadtbücherei Plön nicht vorhanden sind, können gegen eine Gebühr von € 2,- über den auswärtigen Leihverkehr angefordert werden. Diese Gebühr ist auch dann fällig, wenn die Leihverkehrsbestellung negativ ausfällt. Der Besteller wird von der Stadtbücherei benachrichtigt.
§ 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert und um Abs. 5 ergänzt:
§ 6 Gebühren
(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren für Entleihungen
a) Erwachsene Einzelpersonen jährlich: 13,20 EUR
monatlich: 1,10 EUR
b) Familienkarte (alle zu einem Haushalt gehörenden Personen) jährlich: 16,80 EUR
.
c) Studenten/innen, Schüler/innen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende ab 18 Jahren, Erwerbslosenpassinhaber/innen jährlich: 7,20 EUR
.
d) Minderjährige (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr); Institutionen keine Benutzungsgebühr
Die Voraussetzungen von c) und d) sind nachzuweisen.
(6) Gebühren für die Internetnutzung
Für die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung eines Internetanschlusses pro ½ Std. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,50 EUR, für Erwachsene 1,50 EUR.
Artikel 3
Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Plön, den 12. Mai 2004
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Demmin
Ulf Demmin
Veröffentlicht:
Plön, den 15. Mai 2004
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Demmin
Ulf Demmin