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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (GVOBl. S. 473) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 20. Mai 2015 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren für Entleihungen
a) Erwachsene Einzelpersonen
jährlich: 16,00 EUR
½ jährlich: 10,00 EUR
b) Familienkarte (alle zu einem
Haushalt gehörenden Personen) jährlich: 20,00 EUR
c) Studenten/innen, Schüler/innen, Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr,
Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstableistende, FSJler, Schwerbehinderte ab 50% mit entsprechendem Ausweis,
Empfänger/innen von laufenden Leistungen der Sozialhilfe nach SGB II oder SGB XII jährlich: 8,00 EUR
d) Minderjährige (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr);
Institutionen keine Benutzungsgebühr
e) Kurzzeitbenutzung für die Dauer eines Monats für alle Benutzergruppen (bei Vorlage einer gültigen Kurkarte Ermäßigung von 1,00 EUR) 6,00 EUR, 5,00 EUR (mit Kurkarte)
f) Vormerkungsgebühr für Medien aus dem Bestand 0,50 EUR
g) Bearbeitungsgebühr bei Medienverlust 4,00 EUR (Bücher), 1,00 EUR (andere Medien)
Die Voraussetzungen von c), d) und e) sind nachzuweisen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Juli 2015 in Kraft.
Plön, den 28. Mai 2015
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.-S.-
gez. Unterschrift
Jens Paustian
Veröffentlicht:
Plön, den 30. Mai 2015
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.-S.-
gez. Unterschrift
Jens Paustian