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Datum: 22.12.2007

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön; 1. Nachtrag

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 29 des Brandschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 12. Dezember 2007 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:


Artikel I

§ 5 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„(1) Gebühren für die Gestellung von Personal

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr 18,00 €/Std.

(2) Gebühren für die Gestellung von Fahrzeugen

Die Gebühren gelten einschl. der für die Fahrzeuge und Motoraggregate benötigten Betriebsstoffe, jedoch ohne Personal, Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsstoffe.
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 45,00 €/Std.
Löschfahrzeug (LF 8) 94,00 €/Std.
Löschfahrzeug (LF 16) 140,00 €/Std.
Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 92,00 €/Std.
Rüstwagen (RW) 159,00 €/Std.
Mehrzweckfahrzeug (MZF) 68,00 €/Std.
Löschfahrzeug (LF 16 TS 16) 140,00 €/Std.
Gerätewagen – Nachschub (GW-N) 133,00 €/Std.
Drehleiterfahrzeug (DLK 23-12) 258,00 €/Std.
Rettungsboot mit Anhänger 107,00 €/Std.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.

Plön, den 12. Dezember 2007

Stadt Plön
– Der Bürgermeister –
- L.S. -
gez. Unterschrift
Jens Paustian