Topmeldungen
PlönRadeln Tour am 12.08.2026 um 18:00 Uhr Gemeinsame Radtour über Grebin, Kossau und Theresienhof
Luftbild Stadt Plön
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 10. Dezember 2008 die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön vom 18. Dezember 1990 in der zurzeit geltenden Fassung wie folgt geändert:
Artikel I
§ 4 wird wie folgt geändert
a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„
(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 90,00 €,
für den zweiten und jeden weiteren Hund 120,00 €,
für den ersten Kampfhund 500,00 €,
für jeden weiteren Kampfhund 750,00 €.“
b) Es wird der folgende Absatz 3 eingefügt:
(3) „Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.“
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Plön, den 11.12.2008
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian
Veröffentlicht:
Plön, den 17.12.2008
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian