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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 17. Dezember 2003 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön (Ausbaubeitragssatzung), in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 30. Juni 2003, rückwirkend in Kraft getreten am 08. August 1999, wie folgt geändert:
Artikel 1
Die Satzung wird um folgenden § 16 ergänzt:
§ 16 Schlechterstellungsverbot
Durch rückwirkende Änderung dieser Satzung dürfen Beitragspflichtige nicht
ungünstiger gestellt werden als nach der bisherigen Satzung.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 08. August 1999 in Kraft.
Plön, den 20. Januar 2004
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Ulf Demmin
(Ulf Demmin)
Veröffentlicht:
Plön, den 24. Januar 2004
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Ulf Demmin
(Ulf Demmin)