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Luftbild Stadt Plön
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 4 und 6 Absatz 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des § 71 der Gewerbeordnung sowie des § 19 der Satzung für die Durchführung von öffentlichen Märkten im Bereich der Stadt Plön, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 26.04.2006 folgende Satzung erlassen
Artikel I
§ 3, Ziffer I erhält folgende Fassung:
§ 3
Bemessungsgrundlage und Höhe der Gebühr
Die Gebühr (Marktstandsgeld) beträgt
I auf Jahrmärkten
für Geschäfte aller Art pro Tag
a) für die ersten 80 m² pro m² 0,80 €
b) für jeden weiteren m² 0,50 €
c) mindestens jedoch 20,00 €
für sonstige abgestellte Fahrzeuge, die nicht dem Verkaufszweck bzw. als Zugmaschine dienen, und deren Verbleib auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht genehmigt wurde,
täglich je Fahrzeug 10,00 €
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Plön, den 10. Mai 2006
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Paustian