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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 362) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. Dezember 2007 folgende Änderung der Satzung für die Gebührentabelle gefasst:
Artikel 1
II G Ziffer 10 erhält folgende Fassung:
Bescheinigung über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes 30,00 €
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 19. Dezember 2007
Stadt Plön
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Unterschrift
Jens Paustian