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Aufgrund des § 4 i.V. mit §§ 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72) wird nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 11. September 2013 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats erlassen:
§ 1
§ 4 Abs. 2 wird gestrichen
§ 2
§ 4 Abs. 3 wird § 4 Abs. 2 neu und erhält folgende Fassung:
Die Mitglieder werden von den wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren in einer Wahlversammlung gem. § 7 gewählt.
§ 3
§ 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu neun Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.
§ 4
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Ausgefertigt:
Plön, den 12. September 2013
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.- gez. Unterschrift
Jens Paustian
Bekanntgemacht:
Plön, den 14. September 2013
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.- gez. Unterschrift
Jens Paustian