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Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2007 (GVOBl. S.-H. S. 39,ber. S. 276), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22.03.2012 (GVOBl. S.-H. S. 371, S. 385), in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 i. V. m. § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schles-wig-Holstein (GO), beide Gesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Feb-ruar 2003 (GVOBl. S.-H S. 122 bzw. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 und 2 des Gesetzes vom 22.03.2012 (GVOBl. S.-H. S. 371, 382 bzw. 371,375) wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 19. Juni 2012 folgende Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:
Artikel 1
In § 7 (2) Ziffer 3. erster Halbsatz wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" verändert,
Ziffer 4. wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" verändert,
Ziffer 6. wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" verändert,
Ziffer 7. wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" verändert.
Artikel 2
In § 9 (3) wird das Wort "nicht" vor "öffentlich" gestrichen.
Artikel 3
In § 10 (3)
Ziffer 4. wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" und "50.000,00 EUR" in "150.000,00 EUR" verändert,
Ziffer 6. wird der Betrag "25.000,00 EUR" in "75.000,00 EUR" und "50.000,00 EUR" in "150.000,00 EUR" verändert,
neu eingefügt werden
"Ziffer 7. die Vergabe von Aufträgen von mehr als 75.000,00 EUR bis zu einem Be-trag von 150.000,00 EUR."
und
"Ziffer 8. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen von mehr als 75.000,00 EUR bis zu einem Betrag von 150.000,00 EUR."
Artikel 4
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 20. Juni 2012
gez. L.S.
Jens Paustian
Schulverbandsvorsteher
Bekanntgemacht:
Plön, den 22. Juni 2012