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Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG vom 24. Januar 2007, GVOBl. S.-H. S. 39, ber. S. 276), in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 sowie § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ vom 28. Februar 2003,GVOBl. S.-H S. 122) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO vom 28. Februar 2003, GVOBl. S.-H S. 57), in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 4. September 2014 folgende Satzung zur 4. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:
Artikel 1
§ 3 Aufgaben
Das Wort „Regionalschule" wird durch „Gemeinschaftsschule" ersetzt.
Artikel 2
§ 6 Einberufung und Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Überschrift zu § 6 wird wie folgt geändert:
„Einberufung, Aufgaben und Geschäftsordnung der Verbandsversammlung"
Abs. 2 erhält nachstehende Fassung:
„Die Verbandsversammlung trifft die ihr gesetzlich zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Verbandsvorsteherin/ den Verbandsvorsteher oder den Hauptausschuss übertragen hat."
Abs. 3 wird hinzugefügt:
„(3) Die Verbandsversammlung regelt ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf ihrer Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit das GkZ bzw. die GO keine Regelung enthält."
Artikel 3
§ 7 Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher
Hinzugefügt werden in § 7 Abs. 2 die Ziffern 8 und 9:
„8. Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000,00 €.
9. Annahme von Erbschaften bis zu einem Wert von 5.000,00 €."
Artikel 4
§ 10 Aufgaben des Hauptausschusses
Die Ziffern 9 wird in § 10 Abs. 3 hinzugefügt:
„9. Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert von über 1.000,00 € bis zu einem Wert von 5.000,00 €.
Artikel 5
§ 16 Verträge mit Mitgliedern der Verbandsversammlung
Satz 2 erhält bis zum Komma folgende Fassung:
„Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen erteilt worden, ..."
Artikel 6
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 8. September 2014
Jens Paustian
Schulverbandsvorsteher
Veröffentlicht am 11. September 2014