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Datum: 21.12.2015

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur 5. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG vom 24. Januar 2007, GVOBl. S.-H. S. 39, ber. S. 276), in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ vom 28. Februar 2003,GVOBl. S.-H S. 122) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO vom 28. Februar 2003, GVOBl. S.-H S. 57), in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 15. Dezember 2015 folgende Satzung zur 5. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:


Artikel 1

§ 20 Absatz 1 Satz 1 Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des Schulverbandes Plön Stadt und Land
erhält folgende Fassung:

(1) Jedes Verbandsmitglied kann die Mitgliedschaft im Schulverband Plön Stadt und Land in entsprechender Anwendung des § 127 LVwG mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen.


Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.


Plön, den 16. Dezember 2015

L.S.

gez. Jens Paustian
Schulverbandsvorsteher

Veröffentlicht:
Plön, den 21. Dezember 2015

L.S.

gez. Jens Paustian
Schulverbandsvorsteher