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Aufgrund der §§ 4 und 106 a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72) wird nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 19. Juni 2013 folgende 5. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön - erlassen:
§1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Für die Mitglieder werden Vertreter(innen) gewählt. Die von den Gemeinden Ascheberg und Rathjensdorf der Ratsversammlung zur Wahl vorgeschlagenen und gewählten insgesamt zwei Mitglieder/Vertreter(innen) (jeweils ein(e) Mitglied/Vertreter(in) pro Gemeinde) des Verwaltungsrates haben nur ein eingeschränktes Stimmrecht. Ihnen wird ein Stimmrecht eingeräumt, soweit es abwasserrechtliche Belange/Anträge nach § 2 Abs. 1 a) dieser Organisationssatzung (z.B. Gebühren, Investitionsplan, Stellenplan, Netzübernahmen) einschließlich des entsprechenden Satzungsrechts betrifft.
§ 2
Die 5. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Ausgefertigt:
Plön, den 16. August 2013
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
-L.S.- Jens Paustian
Bekanntgemacht:
Plön, den 20. August 2013
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
-L.S.- Jens Paustian