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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 08. November 2006 die Satzung über die Benutzung des Kurlesesaals der Stadt Plön wie folgt aufgehoben:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Plön über die Benutzung des Kurlesesaals, in Kraft getreten am 25. November 1990, wird aufgehoben.
Artikel 2
Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01. August 2006 in Kraft.
Plön, den 09. November 2006
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
-L.S.-
Jens Paustian