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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 08. November 2006 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Räume und Einrichtungsgegenstände des Kurlesesaals der Stadt Plön wie folgt aufgehoben:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Räume und Einrichtungsgegenstände des Kurlesesaals der Stadt Plön, in Kraft getreten am 25. November 1990, wird aufgehoben.
Artikel 2
Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01. August 2006 in Kraft.
Plön, den 09. November 2006
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
-L.S.-
Jens Paustian