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Datum: 29.10.2008

Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonntagen

Aufgrund § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz – LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Stadt Plön verordnet:

§ 1

Aus Anlass des Herbstmarktes am Sonntag, dem 09. November 2008 dürfen die Verkaufsstellen in Plön vom Lübschen Tor bis zum Wentorper Platz einschließlich Johannisstraße und Bullenwarder in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr offengehalten werden.

§ 2

(1) Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
(2) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 LÖffZG.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 08. November 2008 in Kraft und am 10. November 2008 außer Kraft.


Plön, den 08.05.2008

S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
gez. Unterschrift

Jens Paustian