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Luftbild Stadt Plön
Der Einmündungsbereich von der B 430 bis zum Wasserlauf Stadtgraben am Bullenwarder wird hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (Gesetz und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein v. 15.12.2003, Seite 631) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Ortsstraße eingestuft.
Der Verlauf der Straße ist aus einem Plan, der Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist und im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön eingesehen werden kann, ersichtlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 17. Februar 2005
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
-L. S. -
gez. Ulf Demmin
(Ulf Demmin)
Bürgermeister