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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 27. September 2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um (€) | vermindert um (€) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher (€) | nunmehr festgesetzt auf (€) | |
| 1. Im Ergebnisplan der | ||||
| Gesamtbetrag der Erträge | 343.700 | 22.000 | 16.482.600 | 16.804.300 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 65.300 | 56.200 | 18.007.300 | 18.016.400 |
| Jahresfehlbetrag | - | 312.600 | 1.524.700 | 1.212.100 |
| 2. Im Finanzplan der | ||||
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 343.700 | 22.000 | 15.414.000 | 15.735.700 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 65.300 | 56.200 | 16.539.800 | 16.548.900 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | - | - | 2.256.300 | 2.256.300 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | - | - | 2.704.300 | 2.704.300 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2017 bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön, da gegenüber der Ursprungshaushaltssatzung keine Veränderungen bei den Festsetzungen der Gesamtbeträge der Kredite und der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen.
Plön, den 05.12.2017
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
Lars Winter
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich 2 / Team Finanzen, Schloßberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 05.12.2017
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L. S. -
Lars Winter