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Datum: 17.01.2011

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Plön für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 03. November 2010 die 1. Än-derung des Bebauungsplans Nr. 26 für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Dieses wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht.

Der B-Plan Nr. 26 - 1.Änderung tritt mit Beginn des 18.01.2011 in Kraft.

Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Plön, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Schlossberg 3-4, in Plön, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.


Plön, den 17. Januar 2011


(LS)
S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister