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Datum: 13.12.2006

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses nach § 24 Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2005

Jahresabschluss nach § 24 Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2005

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung) hat die Werkleitung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 14 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz durch den Abschlussprüfer am 09. Juni 2006 geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk abgeschlossen:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Plön, Plön, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Durch §13 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Eigenbetriebsverordung Schleswig-Holstein liegen in der Verantwortung des Werkleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie den wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresanschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.“
Den vorstehenden Bericht haben wir in Überseinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.

Kiel, 9.Juni 2006
BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. gez.
(Mohr) (ppa. Hasenritter)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Landrat des Kreises Plön – Gemeindeprüfungsamt - hat mit Schreiben vom 12. Juli 2006 ergänzende Hinweise gegeben und festgelegt, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung der Ratsversammlung unverändert festzustellen ist.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 08. November 2006 den Jahresabschluss zum 31.12.2005 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Plön unverändert wie folgt festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme beträgt 17.113.848,28 EUR.
  2. Die Summe der Erträge beläuft sich auf 2.848.456,19 EUR.
  3. Die Summe der Aufwendungen beläuft sich auf 2.761.348,30 EUR.
  4. Der Jahresgewinn beträgt 87.107,89 EUR.
  5. Über den Jahresgewinn wird wie folgt beschlossen:
    Abführung an den Haushalt der Stadt von 28.121,05 EUR
    Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 58.986,84 EUR.
  6. Einstellung in die zweckgebundene Rücklage für Substanzerhaltung
    aus dem Gewinnvortrag: 371.504,65 EUR.
  7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2.024.888,92 EUR und
    Einstellung in die zweckgebundene Rücklage für
    Substanzerhaltung 2.024.888,92 EUR
  8. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Plön wird hiermit gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2005 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 18.12.2006 bis zum 05.01.2007 während der Dienststunden zur Einsichtnahme in den Räumen der Stadtentwässerung Plön, Tweelhörsten 3, öffentlich aus.

Plön, den 30. November 2006

Stadtentwässerung Plön
Heiko Ewen
Werkleiter