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Datum: 15.11.2007

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 für die Grundstücke Kieler Kamp 38 und 39 (Flurstück 32/5, 27/18 und 32/21 der Flur 7)

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 12. September 2007 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt für die Grundstücke Kieler Kamp 38 und 39 (Flurstücke 32/5, 27/18 und 32/21 der Flur 7) nach § 10 Abs. 1 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem abgeschlossenen Durchführungsvertrag gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 60 tritt mit Beginn des 16.11.2007 in Kraft.

Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Plön, Fachgruppe Bau, Planung und Umwelt, Schlossberg 3-4, in Plön, Zimmer 57, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst wurde. Der berichtigte Flächennutzungsplan kann am gleichen Ort und zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan.

Plön, den 15. November 2007 (LS)
S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister