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I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08. Mai 2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Die Hebesätze für die Realsteuern werden rückwirkend zum 01. Januar 2014 wie folgt geändert:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
gegenüber bisher 290 % auf nunmehr 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
gegenüber bisher 290 % auf nunmehr 330 %
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Bösdorf, den 13. Mai 2014
-L.S.-
gez. Joachim Schmidt
(Bürgermeister)
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, Zimmer 1, 24306 Plön, ausliegt.
Bösdorf, den 13. Mai 2014
Gemeinde Bösdorf
-L.S.-
Der Bürgermeister
gez. Joachim Schmidt
(Bürgermeister)