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I.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeine Bösdorf für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 01. Juli 2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
§ 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2014 wird wie folgt geändert:
Es werden festgesetzt:
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 800.000 €
Bösdorf, den 01. Juli 2014
-L.S.-
gez. Joachim Schmidt
(Bürgermeister)
II.
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 2. Nachtragshaushaltssatzung nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, Zimmer 1, 24306 Plön, ausliegt.
Bösdorf, den 01. Juli 2014
Gemeinde Bösdorf
-L.S.-
Der Bürgermeister
gez. Joachim Schmidt
(Bürgermeister)