3G-Regelung kommt in Plön bei Gremiensitzungen zur Anwendung
Aufgrund der steigenden Inzidenzen, hat sich die Stadt Plön zur Vermeidung von Ansteckungen dazu entschlossen, bei künftigen Gremiensitzungen die 3G-Regelung anzuwenden.
Das heißt, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen an den Sitzungen teilnehmen dürfen.
Das gilt sowohl für Mandatsträger:innen, Besucher:innen und auch für die Mitarbeiter:innen der Verwaltung.
Die 3G-Regelung aus der Corona-Bekämpfungsverordnung gilt nicht für Sitzungen kommunaler Gremien. Der Vermeidung von Ansteckungen muss jedoch im Rahmen der Sitzungsorganisation Rechnung getragen werden. So haben die Kommunen auf der Grundlage des kommunalverfassungsrechtlichen Hausrechts der jeweiligen Gremiumsvorsitzenden die Möglichkeit, die 3G-Regelung anzuordnen. Von dieser Möglichkeit wird auch zum Schutz aller Sitzungsteilnehmenden in der Stadt Plön nun Gebrauch gemacht.
Hinsichtlich der Testpflicht für ungeimpfte Sitzungsteilnehmer:innen wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis einer Testung durch ein zugelassenes Testzentrum erforderlich ist. Ein Antigentest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Schnelltests vor der Sitzung durch die Stadt Plön werden nicht angeboten.