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Datum: 30.12.2010

Amtliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters vom 7. November 2010

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Plön am 7.November 2010 gemäß § 54 Ziffer 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) für gültig erklärt.

Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist nunmehr rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 84 Abs. 2 GKWO öffentlich bekannt gemacht.

Plön, den 28. Dezember 2010



Stadt Plön

Der Gemeindewahlleiter

(Armin Kirchner)