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Datum: 30.10.2008

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes für den nördlichen Teil des Max-Planck-Instituts


Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 29.10.2008 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 g für das Gebiet östlich der August-Thienemann-Straße, südlich des Schöhsees, westlich des Schöhsees und der Ostseite des Grundstücks Rautenbergstraße 52 und nördlich der Südseite der Rautenbergstraße gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
Vorangegangen war die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Ratsversammlung am 29.10.2008 abgewogen. Die Abwägung hat zu Veränderungen des Planinhalts geführt. Der geänderte Entwurf wird erneut öffentlich ausgelegt.
Der B- Plan Nr. 16 g –1. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist die Förderung der Innenentwicklung durch Nachverdichtung einer innerörtlichen Grundstücksfläche. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der von der Ratsversammlung Plön in der Sitzung am 29. Oktober 2008 geänderte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 g für das oben bezeichnete Gebiet sowie der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom

10. November 2008 bis einschließlich 24. November 2008

im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3/4 , Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Ratsversammlung hat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB). Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Auslegungsdauer und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt wurde (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.

Plön, den 30. Oktober 2008

(LS)

S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister