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Luftbild Stadt Plön
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Plön nach § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg
Die Ratsversammlung der Stadt hat in ihrer Sitzung am 09. Juni 2010 die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen für die 1. Änderung des B- Planes Nr. 26 für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg durchgeführt. Die Berücksichtigung von vorgebrachten Hinweisen oder Anregungen hat zu einigen Änderungen im Planinhalt geführt. Die Ratsversammlung hat deshalb beschlossen, den geänderten Plan gem. § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Auslegungsdauer gem. § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 3 Wochen zu beschränken.
Der von der Ratsversammlung in der Sitzung am 09. Juni 2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 und die geänderte Begründung dazu liegen vom
28. Juli 2010 bis einschließlich 18. August 2010
im Zimmer 57 des Fachbereichs Bauen und Liegenschaften im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3 - 4, 24306 Plön, während folgender Zeiten öffentlich aus:
MONTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DIENSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-18.00
MITTWOCH 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DONNERSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
FREITAG 08-00 - 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Aufstellungsverfahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB gemäß § 13 a Abs.2 Nr.1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung abgesehen wird.
Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Plön, den 20. Juli 2010
Siegel
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
Jens Paustian