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Datum: 06.02.2013

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 2 des Planungsverbandes Seewiesen

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 2 des Planungsverbandes für das Gebiet östlich der geplanten Trasse der B76, westlich der Ortslage Tramm und nordwestlich der Uferlinie des Trammer Sees.

Der Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf betreibt die Planung für die Entwicklung von Wohnbauflächen in dem oben dargestellten Gebiet.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung findet statt am

Donnerstag, den 14.02.2013 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Theresienhof,
Holzkoppel 10a, 24306 Rathjensdorf

und am

Dienstag, den 26.02.2013 um 19:00 Uhr in der Touristinfo/Bahnhof Plön
Bahnhofstraße 5, 24306 Plön

Plön, 05.02.2013
Planungsverband Seewiesen Plön/Rathjensdorf

Gez. Jens Paustian

(Jens Paustian)
Verbandsvorsteher