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Datum: 08.08.2009

Bekanntmachung über weitere Eintragungsräume für das Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule gem. §16 Abs. 3 Volksabstimmungsgeset

1. Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Eintragungsraum legt die Stadt Plön folgende Örtlichkeiten als Eintragungsräume gem. § 16 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz fest:

Ort: Elektro Kahl, Rodomstorstraße 35
Öffnungszeiten: Mo-Di-Do-Fr: 7:00 – 13:30 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr, Mi + Sa 7:00 – 13:30 Uhr

Ort: Juwelier Felix, Lübecker Straße 8
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8:30 – 13:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr, Sa 8:30 – 13:00 Uhr

Ort: Fahrrad Wittich, Lange Straße 39
Öffnungszeiten: Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr, Sa 9:00 – 14:00 Uhr

Ort: Holiday Land City, Lange Straße 32
Öffnungszeiten: Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr, Sa 9:00 – 13:00 Uhr


2. Die Eintragungsfrist endet am 31.12.2009.


Hinweis:

Wer sich an einem Volksbegehren beteiligen will, hat das Recht, sich landesweit in Eintragungslisten oder Einzelanträge einzutragen. Die Eintragung darf nur einmal erfolgen. Sie kann nicht zurückgenommen werden.

Tragen sich mehrere Personen auf einer Eintragungsliste ein, müssen sie ihre Hauptwohnung in derselben amtsfreien Gemeinde oder im Bezirk desselben Amtes haben.

Bei der Eintragung muss die Unterschrift persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer des Schreibens oder Lesens unkundig oder körperlich behindert ist, kann das Volksbegehren durch Erklärung zur Niederschrift unterstützen.

Eintragungsberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und nicht nach dem Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Plön, den 5.8.2009
Stadt Plön
Der Bürgermeister
In Vertretung:

gez. Karl Winter

(Erster Stadtrat)



Plön, den 8. August 2009


Jens Paustian