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Luftbild Stadt Plön
1. über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet „Appelwarder und westlicher Teil der Brückenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 BauGB
und
2. über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet „Appelwarder und westlicher Teil der Brückenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 BauGB
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 den Aufstellungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön für das Gebiet „Appelwarder und westlicher Teil der Brückenstraße“ zwischen dem Trentsee, der östlichen Grenze des Grundstücks Brückenstraße 22 (Flurstück 142), der südlichen Begrenzung der Brückenstraße, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 28 (Flurstück 145/3), dem Stadtsee, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 14 (Flurstück 161/3), der nördlichen Begrenzung der Straße Appelwarder und der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 11 (Flurstück 126/1) gefasst.
Ziel der Änderungsplanung ist die Bewahrung der historischen Bebauungsstruktur und damit die Erhaltung des stadtbildprägenden Ortsbildes durch eine Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften (Ziffer 8.2.1.) zur Gestaltung von Dächern im Text (Teil B).
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit erneut bekannt gemacht.
2. Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung am 4. November 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön für das Gebiet „Appelwarder und westlicher Teil der Brückenstraße“ zwischen dem Trentsee, der östlichen Grenze des Grundstücks Brückenstraße 22 (Flurstück 142), der südlichen Begrenzung der Brückenstraße, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 28 (Flurstück 145/3), dem Stadtsee, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 14 (Flurstück 161/3), der nördlichen Begrenzung der Straße Appelwarder und der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 11 (Flurstück 126/1) und die Begründung liegen in der Zeit von Montag, 25. Januar 2016, bis Montag, 29. Februar 2016, im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen gefragt ist und diesen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Plön zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen stehen Ihnen Frau Kricheldorff unter der Telefonnummer 04522-505 747 und Herr Homeyer unter der Telefonnummer 04522-505 751 zur Verfügung.
Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 15. Januar 2016 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.
Plön, den 11. Januar 2016
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
Jens Paustian
Bürgermeister