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Luftbild Stadt Plön
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Plön nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg
Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung am 10. März 2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg und die Begründung liegen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom
26. April 2010 bis einschließlich 17. Mai 2010
im Zimmer 57 des Fachbereichs Bauen und Liegenschaften im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3 - 4, 24306 Plön, während folgender Zeiten öffentlich aus:
MONTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DIENSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-18.00
MITTWOCH 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DONNERSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
FREITAG 08-00 - 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 von der Durchführung der Umweltprüfung abgesehen wird.
Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Plön, den 16. April 2010
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
Jens Paustian