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Datum: 29.11.2010

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Plön gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Appelwarder und den westlichen Teil der Brückenstraße zwischen dem Trentsee, der östlichen Grenze des Grundstücks Brückenstraße 22 (Flurstück 142), der südlichen Begrenzung der Brückenstraße, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 28 (145/3), dem Stadtsee, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 14 (161/3), der nördlichen Begrenzung der Straße Appelwarder und der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 11 (126/1)

Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung am 03. November 2010 gebilligte und gemäß § 13 Abs.2 Nr. 2 BauGB zur Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 für den Appelwarder und den westlichen Teil der Brückenstraße zwischen dem Trentsee, der östlichen Grenze des Grundstücks Brückenstraße 22 (Flurstück 142), der südlichen Begrenzung der Brückenstraße, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 28 (145/3), dem Stadtsee, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 14 (161/3), der nördlichen Begrenzung der Straße Appelwarder und der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 11 (126/1) und die Begründung liegen vom

07. Dezember 2010 bis einschließlich 18. Januar 2011

im Zimmer 57 des Fachbereichs Bauen und Liegenschaften im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3 - 4, 24306 Plön, während folgender Zeiten öffentlich aus:

MONTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DIENSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-18.00
MITTWOCH 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DONNERSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
FREITAG 08-00 - 12.00 Uhr

und gerne nach Vereinbarung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 von der Durchführung der Umweltprüfung abgesehen wird.

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 41 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Plön, den 29. November 2010


S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
Jens Paustian