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Datum: 09.06.2006

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung folgender Bauleitpläne: 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstücks Düvelsbrook

hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 06.06.2006 nach Durchführung der „vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs.1 BauGB) die Entwürfe der 67. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 61 sowie die Entwürfe des Erläuterungsberichts, der Begründung mit dem Umweltbericht und des grünordnerischen Fachbeitrages gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Entwürfe liegen in der Zeit

vom 19. Juni 2006 bis zum 20. Juli 2006 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg ¾ ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenfalls öffentlich ausgelegt und zur Einsichtnahme bereitgehalten werden die während der beiden o. g. Verfahrensschritte bereits abgegebenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1):
· Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
· Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön
· Naturschutzbund Deutschland (NABU)
· Forstamt Eutin
· AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in S-H

Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen (§ 3 Abs.2 Satz 2):
· Gemeinsamer Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur, Umwelt und Forsten vom Juli 1998, „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen zum Baurecht“
· Landschaftsplan der Stadt Plön vom Oktober 2000
· Biotopkartierung der Stadt Plön vom Mai 1995
· Bestandsaufnahme der vorhandenen Arten und Lebensgemeinschaften aus dem Frühjahr 1998
· Überprüfung der o.g. Bestandsaufnahme im Mai 2006
· Listen der besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Landes S-H (Herausgeber Landesamt für Natur und Umwelt entsprechend
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz)
· Grundwasseruntersuchung vom April 2006

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):
Nach Nr. 18 UVP-Änd. Richtlinie der EU 97/11/EG vom 3. März 1997 zur Änderung der UVP-Richtlinie 85/337/EWG in Verbindung mit dem Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie vom 27. Juli 2001 in Zusammenhang mit dem Schleswig-Holsteinischen Erlass des Innenministeriums vom 20. November 2001, sind die Vorhaben im Gebiet des B-Plans Nr. 61 nicht UVP-pflichtig.




Plön, den 9. Juni 2006


Jens Paustian