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Datum: 28.11.2015

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 24. November 2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

um

um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

77.200

 

1.767.400

1.844.600

 

die Ausgaben

77.200

 

1.767.400

1.844.600

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

 

45.200

417.700

372.500

 

die Ausgaben

 

45.200

417.700

372.500


§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                                  von bisher                          0 EUR     auf             0 EUR

2   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

                                  von bisher                  18.000 EUR     auf      18.000 EUR

3   der Höchstbetrag der Kassenkredite

                                   von bisher                800.000 EUR     auf    800.000 EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen

                              von bisher                   1,14 Stellen     auf       1,14 Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Bösdorf, 25. November 2015
                
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
                             
gez. Joachim Schmidt

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, Zimmer 1, 24306 Plön, ausliegen.

Bösdorf, 25. November 2015
                
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
                             
gez. Joachim Schmidt