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Datum: 14.11.2018

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 08. November 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

  

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

   

um

um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

   

EUR

EUR

EUR

EUR

1.

im Verwaltungshaushalt

       
 

die Einnahmen

65.400   1.737.200 1.802.600
 

die Ausgaben

65.400   1.737.200 1.802.600

2.

im Vermögenshaushalt

       
 

die Einnahmen

  21.400 575.000 553.600
 

die Ausgaben

  21.400 575.000 553.600

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                                              von bisher      114.800 EUR     auf        101.800 EUR

2   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

                                               von bisher                 0 EUR     auf                   0 EUR

3   der Höchstbetrag der Kassenkredite

                                               von bisher      500.000 EUR     auf        500.000 EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen

                                               von bisher        1,14 Stellen     auf           1,14 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Bösdorf, 08. November 2018

Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister

                                                                    -L.S.-                                   

gez. Engelbert Unterhalt

II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 4, 24306 Plön, ausliegen.

Bösdorf, 08. November 2018 

                                                           

Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister

                                                                    -L.S.-                                   

gez. Engelbert Unterhalt