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I.
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07. November 2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
um |
um |
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
1. |
im Verwaltungshaushalt |
||||
|
die Einnahmen |
43.400 |
1.682.000 |
1.638.600 |
||
|
die Ausgaben |
43.400 |
1.682.000 |
1.638.600 |
||
|
2. |
im Vermögenshaushalt |
||||
|
die Einnahmen |
5.700 |
183.900 |
189.600 |
||
|
die Ausgaben |
5.700 |
183.900 |
189.600 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 0 auf 0 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 0 EUR auf 440.200 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen
von bisher 1,14 Stellen auf 1,14 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Bösdorf, 07. November 2017
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
gez. Joachim Schmidt
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, Zimmer 1, 24306 Plön, ausliegen.
Bösdorf, 07. November 2017
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
gez. Joachim Schmidt