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Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.767.400 EUR
in der Ausgabe auf 1.767.400 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 417.700 EUR
in der Ausgabe auf 417.700 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 18.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 800.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,14 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächti-gungen, für deren Leistung oder Eingehung Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemein-deordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Bösdorf, 29. Dezember 2014
gez. Schmidt
(Bürgermeister)