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Luftbild Stadt Plön
I.
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.632.400 EUR
in der Ausgabe auf 1.632.400 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 142.400 EUR
in der Ausgabe auf 142.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 13.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 800.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf1,14 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Bösdorf, 09. Dezember 2015
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Joachim Schmidt
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, Zimmer 1, 24306 Plön, ausliegen.
Bösdorf, 09. Dezember 2015
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Joachim Schmidt