Inhalt
Datum: 15.01.2015

Bekanntmachung der Stadt Plön über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Sammelbeschlusses zur Änderung der Textfestsetzungen der Innenstadt-Bebauungspläne

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 05.11.2014 den Entwurf des Sammelbeschlusses zur vereinfachten Änderung der nachfolgend genannten Bebauungspläne sowie der Ortsgestaltungssatzung beschlossen und die Begründung dazu gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt:
• 2. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 7 b für den Bereich zwischen Markt, Stadtgraben und Schwentine
• 1. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 34 für das Gebiet südliche Lange Straße 26-40 und südliche Hamburger Straße 32-35
• 3. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 33 für das Gebiet zwischen Lange Straße 1-12 über den Schlossberg und Klosterstraße bis an das Ufer des Großen Plöner Sees
• 1. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 33 - 1. Änderung für das Gebiet Schlossberg 1+2 und Kaaktwiete 2
• 1. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 20 - 1. Änderung für das Gebiet, das begrenzt wird durch das Grundstück Markt 24, einer Teilfläche Markt östlich der Kirche, der vorhandenen Bebauung Markt 9-3, der Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Markt 30 und Markt 31 sowie der Bundesbahnlinie
• 1. vereinf. Änderung des B-Plans Nr. 35 - 1. Änderung für das Gebiet westlicher Marktplatz mit Kirche mit nordwestlicher Begrenzung Markt 9-17, die Grundstücke Markt 18-24, die angrenzende Bahnanlage, den Strandweg und die Seefläche bis 50 m in den Großen Plöner See
• 1. Änderung der Satzung der Stadt Plön über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Bereich der Langen Straße -Ortsgestaltungssatzung-

Der Entwurf dieses Sammelbeschlusses und die zur Planung erforderlichen Unterlagen liegen ab Montag, 26.01.2015, für die Dauer von zwei Wochen für jedermann zur Einsicht- und Stellungnahme im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen aufgrund des vereinfachten Verfahrens nicht vor.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Sammelbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne und der Ortsgestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Plön den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit dieses Sammelbeschlusses nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen gefragt ist und diesen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Plön zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht Ihnen Herr Homeyer unter der Telefonnummer 04522 505-751 zur Verfügung.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Geltungsbereiche des vorgenannten Sammelbeschlusses sind im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 15.01.2015 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.

Plön, den 12.01.2015

Stadt Plön
Der Bürgermeister (L.S.)
gez. Jens Paustian