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Datum: 17.07.2015

Bekanntmachung der Stadt Plön über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön für das Gebiet Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Str., Rodomstorstr., Gänsemarkt u. Am Schwanensee

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t P l ö n

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön für das Gebiet „Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) der Stadt Plön in der Sitzung am 15. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön für das Gebiet „Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ und die Begründung liegen in der Zeit von Montag, 27. Juli 2015, bis Donnerstag, 27. August 2015, im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen gefragt ist und diesen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Plön zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen stehen Ihnen Frau Kricheldorff unter der Telefonnummer 04522-505 747 und Herr Homeyer unter der Telefonnummer 04522-505 751 zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 17. Juli 2015 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.


Plön, den 16.07.2015

Stadt Plön
Der Bürgermeister (L.S.)

gez.
Jens Paustian
Bürgermeister