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Datum: 10.03.2016

Bekanntmachung der Stadt Plön über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t P l ö n


über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön für das Gebiet „Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 02. März 2016 beschlossen, den geänderten und ergänzten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön für das Gebiet „Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c wurde aufgrund eingegangener Stellungnahmen nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.



Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c und die Begründung mit den Anlagen
• Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung für die Änderung des Bebauungsplanes Plön 7c, Gerberhof. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, 22297 Hamburg, 12.12.2014
und
• Verkehrsgutachten zur Erschließung des B-Planes Nr. 7c, Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH, Neumünster, Bearbeitungsstand: 17. Juni 2015
liegen in der Zeit von Montag, 21. März 2016, bis Freitag, 08. April 2016, im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt.

Als neue umweltrelevante Informationen liegen
• das „Gutachten zur Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit einer Rotbuchengruppe auf dem Grundstück Am Schwanensee 10 in 24306 Plön“ vom 15.02.2016, Verfasserin: Büro für Baumbegutachtung & -bewertung, Schlüsselbuden 22-28, 23552 Lübeck
und
• das „Ergebnisprotokoll der Ortsbesichtigung und Untersuchung von drei Buchen auf dem Grundstück Am Schwanensee 10 in Plön“ vom 26. Februar 2016, Verfasser: Institut für Baumpflege Hamburg, Brookkehre 60, 21029 Hamburg
zur Einsicht bereit.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7c der Stadt Plön unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen gefragt ist und diesen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Plön zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen stehen Ihnen Frau Kricheldorff unter der Telefonnummer 04522-505 747 und Herr Homeyer unter der Telefonnummer 04522-505 751 zur Verfügung.

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 10. März 2016 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.

Plön, den 07.03.2016

Stadt Plön
Der Bürgermeister


(L. S.)


Jens Paustian
Bürgermeister