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Datum: 11.11.2010

Bekanntmachung des vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Endergebnisses der Wahl des Bürgermeisters vom 7.11.2010

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. November 2010 gemäß § 36 i.V. mit § 46 des Gemeinde- und Kreisauswahlgesetzes - GKWG folgendes Ergebnis der am 7. November 2010 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Plön festgestellt, das hiermit gemäß § 81 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO - bekannt gegeben wird:

1. Zahl der Wahlberechtigten ohne Wahlschein: 7.267
Zahl der Wahlberechtigten mit Wahlschein: 375
Wahlberechtigte insgesamt: 7.642

2. Urnenwähler/innen ohne Wahlschein: 2.070
Briefwähler/innen: 338
Wähler/innen insgesamt: 2.408

(Die Wahlbeteiligung betrug somit: 31,51 %)

3. Ungültige Stimmzettel: 18

4. Zahl der gültigen Stimmen: 2.390

5. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber:
Jens Paustian (Einzelbewerber)
2.112 Ja-Stimmen
278 Nein-Stimmen

Da der Bewerber Jens Paustian mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist er gemäß § 47 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz als Bürgermeister der Stadt Plön gewählt.

Alle übrigen Angaben des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters können bei dem Gemeindewahlleiter während der Dienstzeit eingesehen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 54 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie jeder Bewerber binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus, Schloßberg 3-4, Zimmer 1, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Die Einspruchsfrist beginnt am 12. November 2010 und endet am 11. Dezember 2010.


Plön, den 8. November 2010

Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter
-L.S.-
gez. Armin Kirchner
(Armin Kirchner)

Redaktionelle Anmerkung: Die in grafischer Form aufbereiteten Gesamtwahlergebnisse sowie Einzelwahlergebnisse aus den 5 Wahlbezirken können der PDF-Anlage zu dieser Bekanntmachung entnommen werden .