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Luftbild Stadt Plön
Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 04. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004 oder am 07. Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 04. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht in dem deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie hier erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei allen Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlbewerber für einen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidieren wollen, ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
Plön, den 27. Januar 2014
Az.: 1420/EW14
Der stv. Kreiswahlleiter des Kreises Plön
Stefan Sackner