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Datum: 24.11.2012

Bekanntmachung nach dem Energiewirtschaftsgesetz; hier: Bekanntmachung der Entscheidung und die maßgeblichen Gründe nach dem § 46 Abs. 3 - Wegenutzungsverträge über den Betrieb und Unterhaltung der Netze für die öffentliche Versorgung mit Strom und Gas

Die Stadt Plön gibt bekannt, dass in der Sitzung der Ratsversammlung am 19. November 2012 beschlossen wurde, dass die Wegenutzungsverträge über den Betrieb und Unterhaltung der Netze für die öffentliche Versorgung mit Strom und Gas rückwirkend ab dem 19.12.2011 mit der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH geschlossen werden sollen.

Der maßgebliche Grund der Entscheidung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz ist:

- weitestgehende Zustimmung dieses Bieters zum von der Stadt Plön erstellten Entwurf des jeweiligen Wegenutzungsvertrages

Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön

Plön, den 22. November 2012

In Vertretung:

gez. Dr. Jörg Lorenzen

(Dr. Jörg Lorenzen)
Zweiter Stadtrat