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PLÖN.Radeln Tour - Samstag, 18.07.2026 - 11:00 Uhr - Marktplatz
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Eine Ausnahme bildet lediglich der Trammer See, über dem Drohnenflüge nach aktuellem Stand zulässig sind (unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften wie z.B. Zustimmung des Eigentümers).
Für alle Bereiche gelten die allgemeinen Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung (§ 21h LuftVO)
Vor jedem Flug lohnt sich ein Blick auf die Seite “Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“ (Wichtig: Die Plattform dient nur zur Information – rechtlich verbindlich ist sie nicht.)
Tipp: Wer unsicher ist, sollte vorab bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nachfragen.
Damit lassen sich Bußgelder und Probleme vermeiden.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Edwin Eweleit edwin.eweleit@lbv-sh.landsh.de
Telefon: 0431 383-2408
Bei dieser Veröffentlichung der Stadt Plön handelt es sich um eine allgemeine Information laut aktuellem Stand. Sie stellt keine rechtliche Grundlage dar und ersetzt auch keine Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde.