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Datum: 08.01.2026

Drohnenflüge in Plön und Umgebung - wo sind sie verboten?

Wer in Plön eine Drohne fliegen lassen möchte, sollte wissen: Ein großer Teil des Stadtgebietes und der umliegenden Landschaft unterliegt geographischen Einschränkungen. Diese sind auf der “Digitalen Plattform unbemannte Luftfahrt“ einsehbar.
Verbotene bzw. genehmigungspflichtige Bereiche in Plön:
  • Militärische Anlagen (MUS) - Überflug verboten
  • Polizeistation Plön - Überflug verboten
  • Bundesstraßen B 430 und B 76 - Überflug verboten
  • Bahnlinie Kiel–Lübeck - Überflug verboten
Schutzgebiete rund um Plön:
  • Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung
  • Großer Plöner See-Gebiet
Das bedeutet: Über fast allen Seen im Stadtgebiet und der Umgebung – inklusive Großer Plöner See, Schöhsee, Behler See, Höftsee – ist ein Drohnenflug verboten!

Eine Ausnahme bildet lediglich der Trammer See, über dem Drohnenflüge nach aktuellem Stand zulässig sind (unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften wie z.B. Zustimmung des Eigentümers).

Was gilt immer?

Für alle Bereiche gelten die allgemeinen Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung (§ 21h LuftVO)

  • Für Bereiche ohne Einschränkungen muss der Eigentümer des Grundstücks (z.B. auch die Fielmann Akademie für Aufnahmen des Schlosses) dem Start und der Landung zustimmen.
  • Nachtflüge sind grundsätzlich erlaubt. Die Drohnen müssen mit einem grünen Blinklicht versehensein und die Drohne muss in Sichtweite geflogen werden.
Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde sind nötig, wenn:
  • höher als 120 m geflogen wird und die Drohne mehr als 25 kg wiegt
  • außerhalb der Sichtweite geflogen wird (BVLOS-Flüge)
  • Drohnen über Menschenansammlungen oder Wohngebieten eingesetzt werden
  • der Einsatz in geografischen UAS-Gebieten stattfindet (z. B. Flughäfen, Krankenhäuser, Industrieanlagen, Bundes- und Landesliegenschaften)
  • ein gewerblicher oder spezieller Zweck vorliegt (z. B. Inspektionen, Film- oder Vermessungsaufnahmen in sensiblen Bereichen)

Vor jedem Flug lohnt sich ein Blick auf die Seite “Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“  (Wichtig: Die Plattform dient nur zur Information – rechtlich verbindlich ist sie nicht.)

Tipp: Wer unsicher ist, sollte vorab bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nachfragen.

Damit lassen sich Bußgelder und Probleme vermeiden.

Kontakt:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Edwin Eweleit edwin.eweleit@lbv-sh.landsh.de

Telefon: 0431 383-2408

Bei dieser Veröffentlichung der Stadt Plön handelt es sich um eine allgemeine Information laut aktuellem Stand. Sie stellt keine rechtliche Grundlage dar und ersetzt auch keine Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde.