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Datum: 01.03.2024

Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Plön, des NABU Plön, der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Integrierten Station Holsteinische Schweiz:

Das ganze Jahr über gilt im Wald und in Naturschutzgebieten ein Leinenzwang für Hunde. Dieser wird leider zu oft missachtet, daher erfolgt jetzt zu Beginn der Brutzeit (die noch bis mindestens Mitte Juli andauert) der dringende gemeinsame Appell der Stadt Plön, des NABU Plön, der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Integrierten Station Holsteinische Schweiz Hunde immer an die kurze Leine zu nehmen und nur dort frei laufen zu lassen, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Auch mit Langleinen o. ä., mit denen sich der Hund abseits der Wege bewegen kann, sind Hunde nicht hinreichend angeleint.

Viele Vögel wie beispielsweise der Waldlaubsänger – der nach neuesten Beobachtungen rund um Plön extrem selten geworden ist – suchen schon jetzt nach einem geeigneten Bodenbrut-Platz. Wenn sie dabei wiederholt von freilaufenden Hunden gestört und aufgescheucht werden, meiden sie diese unruhigen Gebiete, da sie ihre Brut und auch die Aufzucht der Kleinen als zu gefährlich einschätzen.

Angesichts der steigenden Zahlen von Hunden in der Landschaft gibt es für einige Vogelarten bereits erhebliche Auswirkungen. Das gilt nicht nur für Nester mit Eiern, sondern auch für Jungvögel. Gerade Vögel, die nur eine Jahresbrut machen, wie beispielsweise Nachtigall, Sprosser, Fitis oder der oben erwähnte Waldlaubsänger sind darauf angewiesen, dass diese möglichst erfolgreich verläuft – andernfalls verschwinden sie für immer.

Auch Jungtiere von Rehen oder auch Hasen werden erheblich gestresst. Ein Hund nutzt seine Möglichkeiten, auch dann, wenn sein/-e Besitzer/-in ihn für harmlos hält. Nicht zuletzt sind Hundehalter/-innen, die ihren Hund freilaufen lassen, ein denkbar schlechtes Vorbild für andere. Es gibt keine Begründungen, warum der Hund im Wald oder in Naturschutzgebieten frei herumtoben muss. Wenn ein Hund es gewohnt ist, an der kurzen Leine zu laufen, ist es für ihn keine Beeinträchtigung. Anders herum gewöhnt sich ein Hund auch schnell an „seinen Auslauf“, wenn man ihn lässt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen auch mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden können. In Naturschutzgebieten sind sogar Wegesperrungen möglich, die dann auch solche Besucher/-innen beeinträchtigen, die sich vernünftig verhalten. Wenn alle Hundehalter/-innen die Leinenpflicht beherzigen, gibt es auch keine Konflikte.

Ein weiteres Übel sind Hundekotbeutel, die nach dem "Befüllen" im Gebüsch entsorgt oder am Wegesrand abgelegt werden. Auf diese Weise wird ständig Plastik in unseren Wäldern, Parks und Feldfluren verteilt. Benutzte Hundekotbeutel gehören in den nächsten Mülleimer oder in die eigene graue Tonne zu Hause.