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Luftbild Stadt Plön
1.
Am 7. Mai 2017 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2.
Die Einteilung der Stadt Plön, der Gemeinde Ascheberg und der Gemeinde Bösdorf in allgemeine Wahlbezirke mit ihren Abgrenzungen sowie den jeweiligen Wahlräumen ist aus der Anlage zu dieser gemeinsamen Wahlbekanntmachung ersichtlich. Die Anlage ist Bestandteil der gemeinsamen Wahlbekanntmachung.
Aus der Anlage ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 34 Abs. 1 der Landeswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.
Logo Barrierefreiheit Entsprechende Auskünfte erteilt auch das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 04522 505-721.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 16. April 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der gemeinsame Briefwahlvorstand der Gemeinden Plön, Ascheberg und Bösdorf tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 4, Gemeinschaftsraum zusammen.
3.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Personen sind erhältlich beim Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH), Tel.: 0451-4085080, Mail: mailto:info@bsvsh.org.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und die Zweitstimme in der Weise,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderem Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Briefwahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).
Plön, den 18. April 2017
Die Gemeindewahlbehörden
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-L.S.-
als Gemeindewahlbehörde
gez. Unterschrift
(Lars Winter)
Gemeinde Ascheberg
Der Bürgermeister
-L.S.-
als Gemeindewahlbehörde
gez. Unterschrift (Thomas Menzel)
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
als Gemeindewahlbehörde
gez. Unterschrift
(Joachim Schmidt)
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Die Stadt Plön ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
|
Wahlbezirk |
Zugehörige Straßen |
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Nr. |
Name und Lage des Wahlraumes, Barrierefreiheit |
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|
1 |
Regionalschule (ehem. Realschule), Am Schiffsthal 7 Wahlraum ist über eine Rampe barrierefrei zu erreichen. |
Am Hang, Am Schiffsthal, Am Trammer See, Apenrader Straße, Appelwarder, Bergstraße, Brückenstraße, Bürgermeister-Kinder-Straße, Düvelsbrook, Gartenstraße, Heidbleken, Johannisstraße, Knivsbergring, Krusekoppel, Langenbusch, Osterterp, Parkstraße, Parnaßweg, Plauer Weg, Rodomstorstraße Trentseehöhe, Trentseeweg, Tweelhörsten, Vogelberg, Waldwinkel |
|
2 |
Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“, Vierschillingsberg 21 Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Am Lübschen Tor, Am Rodomstor, Am Schwanensee, Ascheberger Straße, Bahnhofstraße, Friedrich-Lamp-Straße, Gänsemarkt, Gerberhof, Gregorientwiete, Große Insel, Hamburger Straße, Hans-Adolf-Straße, Harmshorn, Hartmannskoppel, Heinrich-Rieper-Straße, Kaaktwiete, Kannegießerberg, Klosterstraße, Klostertwiete, Koppelsberg, Krabbe, Lange Straße, Lübecker Straße, Lütjenburger Straße, nur Hausnr. 1-9, 15-17 Markt, Prinzenstraße, Rathaustwiete, Schloß, Schloßberg, Schloßgebiet, Seestraße, Stadtgrabenstraße, Strandweg, Strohberg, Vierschillingsberg, Waldhöhe |
|
3 |
Feuerwehrhaus, Am alten Güterbahnhof 3 Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Am alten Güterbahnhof, Amselstieg, August-Thienemann-Straße, Behler Weg, Buchenallee, Eutiner Straße, Feldweg am Schöhsee, Finkenweg, Friedrichstraße, Hamburger Kamp Hipperstraße,, Klanderstraße, Königsgehege, Langes Anlagen, Lindenstraße, Lütjenburger Straße, ohne Hausnr. 1-9, 15-17 Meisenweg, Oberer Rathsteichweg, Övelgönne, Rathjensdorfer Weg, Rathsberg, Rosenstraße, Scharweg, Scheerstraße, Steinberg, Steinbergweg, Tirpitzstraße, Unterer Rathsteichweg, Wilhelmshöhe, Wilhelmstraße |
|
4 |
Breitenauschule I, Breitenaustraße 1 Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen. |
Breslauer Straße, Danziger Straße, ohne Hausnr. 12,14,16,18, 22-34, 36-52, 58 Königsberger Straße, Memeler Straße, Pommernweg, Schlesierweg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Ulmenstraße |
|
5 |
Breitenauschule II, Breitenaustraße 1 Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen. |
Alice-Prausnitz-Weg, Am Madebrökensee, Am Stadtwäldchen, Am Suhrer See, Anna-Richter-Straße, Breitenaustraße, Bruhnsstraße, Danziger Straße, nur Hausnr. 12,14,16,18, 22-34, 36-52, 58 Elisabeth-Jaspersen-Weg, Emmi-Kurzke-Straße, Fegetasche, Fegetasche Strand, Fünf-Seen-Allee, Günther-Röhl-Straße, Helga-Hansen-Ring, Jörg-Steinbach-Ring, Käthe-Seidel-Ring, Kieler Kamp, Kreherstraße, Liliencronhügel, Maria-Brandt-Straße, Ölmühlenallee, Priesterlandweg, Rautenbergstraße, Ruhleben, Schillener Straße, Seeblick, Stadtheide, Walter-Volkers-Straße |
Die Gemeinde Ascheberg ist in folgende drei allgemeinen Wahlbezirke eingeteilt:
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Wahlbezirk |
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Nr. |
Name und Lage des Wahlraumes, Barrierefreiheit |
Abgrenzung des Wahlbezirks (zugehörige Straßen) |
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1 |
Wahlraum: Bürgerhaus, Langenrade 16 Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Achterhof Am Marienhof Emil-Paudert-Straße Ernst-Albrecht-Platz Friedrich-Lamp-Straße Fuchsberg Im Winkel Kiebitzhörn Korngasse Krähenstieg Lehmberg Lerchenweg Musberg Neue Heimat Rethkamp Sandkamp Schäferweide Vorderhof |
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2 |
Wahlraum: Landgasthof Langenrade, Langenrade 37 Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Am Hörn Amselweg Drosselweg Finkenweg Friedrich-Hebbel-Straße Gartenweg Hof Hörn Langenrade Lindauer Kamp Matthias-Claudius-Ring Meisenweg Mittelweg Rader Weg Theodor-Storm-Straße |
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3 |
Wahlraum: Gemeinderaum in der Sporthalle, Vogelsang 12 Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Am Neuteil Bahnhofstraße Bundhorster Chaussee Glasholz Glaskoppel Granzbarg Groß-Wulfshorst Gut Ascheberg Gut Lindau Hainböst Hofgebiet Holzkoppel Hopfenbrook Klein-Wulfshorst Langenbusch Langenrader Mühle Lindau Lindau Redder Lindau/Gut Lisch Mohrenhof Mühlenkoppel Neukoppel Neumünsteraner Straße Neuteil Oha Peterskamp Plöner Chaussee Pohl Postweg Preetzer Redder Radebrook Röhrtang Rosengarten Schmiedekoppel Schulstraße Schwarzenlande Schwiddeldei Söhren Sportheim Sprangsrade Strandhalle Teichholz Tismenrade Trentrade Trogkamp Vogelsang Vordorf Wilhelm-Bruer-Straße Ziegelei |
Die Gemeinde Bösdorf ist in folgenden allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt:
|
Wahlbezirk |
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|
Nr. |
Name und Lage des Wahlraumes, Barrierefreiheit |
Abgrenzung des Wahlbezirks (zugehörige Straßen) |
|
Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus, OT Kleinmeinsdorf, Kirchstraße 26, 24306 Bösdorf Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen. |
Bösdorf: Augstfelde, Christiansruh, Dodau, Friedrichshof, Hof Augstfelde, Hohenrade, Kleinmühlen, Schneckenfeld, Steinbusch, Waldshagen, Ziegelhof Bösdorf, OT Bösdorf: Buschkampredder, Im Dorfe, Vierlindenhof Bösdorf, OT Börnsdorf, Am Dörpsdiek, Backhuusredder, Diekkamp. Kroghof Bösdorf, OT Kleinmeinsdorf Dorfstraße, Hörn, Kirchstraße, Schmiederedder, Schulstraße, Siedlung, Thürker Weg, Vorderster Kamp Bösdorf, OT Niederkleveez Achtern Knick, Am Dieksee, Am Hang, Am Wiesengrund, Auf der Haide, Holmweg, Kirchenweg, Redder, Timmdorfer Weg Bösdorf, OT Oberkleveez Alte Schmiede, Kleveezer Straße, Malenter Straße Bösdorf, OT Pfingstberg Alte Salzstraße, Wiesenweg Bösdorf, OT Ruhleben Gut Ruhleben, Missionsweg Bösdorf, OT Sandkaten Alstorfer Weg, An der B 76, Dreihusen, Eichenhain, Große Heide, Kirchsteig, Ruhlebener Holz, Stoßheck, Vierhusen |